Gemäß des Inklusionsauftrags ist das Schulwesen so zu gestalten, dass gemeinsamer, kompetenzorientierter Unterricht stattfindet. Mit der Weiterentwicklung der Beratungs- und Förderzentren wird dem konzeptionellen Ansatz einer inklusiven Förderung der betroffenen SuS, einer Unterstützung der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und der Beratung der Eltern Rechnung getragen.
Ziel der Arbeit der Beratungs- und Förderzentren ist es, die allgemeine Schule in ihrem Auftrag der inklusiven Beschulung durch das Angebot von sonderpädagogischer Fachkompetenz zu unterstützen.
Mit der Leitidee des inklusiven Unterrichts bieten die regionalen Beratungs- und Förderzentren den SuS, Lehrkräften sowie den Eltern eine Anlaufstelle, in der sie Hilfe bei schulpsychologischen, sonder- und sozialpädagogischen Problemen und Fragen erhalten.
Der Auftrag der regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) ergibt sich aus den jeweiligen §§ des Hess. Schulgesetzes, der Verordnung zur Gestaltung der schulischen Verhältnisse (VOGSV), der Verordnung zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen (VOSB) und der Verordnung inklusiver Schulbündnisse (VOiSB). (s. rechtliche Hinweise)
Kinder und Jugendliche, die zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
Die allgemeinen Schulen und das regionale Beratungs-und Förderzentrum (rBFZ) haben den gemeinsamen Auftrag, bei der Integration der Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in die Gesellschaft mitzuwirken und dabei mit den Behörden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und den Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten.
Die regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren beraten und unterstützen die allgemeinen Schulen bei vorbeugenden Maßnahmen sowie bei der inklusiven Beschulung. Sie stellen den allgemeinen Schulen Förderschullehrkräfte für den inklusiven Unterricht im Rahmen ihres Stellenkontingents zur Verfügung.
Die Förderung in der Klassengemeinschaft hat Vorrang.
Vor jeder umfassenden Unterstützungsleistung ist eine Klärung des Beratungs- und Förderauftrags mit den an der Förderung der Schülerinnen und Schüler Beteiligten vorzunehmen. Die Klärung des Beratungs- und Förderauftrags dient dem Austausch unterschiedlicher pädagogischer Fachkenntnisse und Vorgehensweisen und mündet in die Beschreibung einer kooperativ erarbeiteten Arbeitsvereinbarung, aus der sich Förderziele ergeben können.
Unser regionales Beratungs- und Förderzentrum schließt mit allgemeinen Schulen Kooperationsvereinbarungen, die den Ablauf und die Strukturen unserer Tätigkeit an der allgemeinen Schule festlegen. Die Kooperationsvereinbarung regelt insbesondere Förderkonzeptionen inklusiven Unterrichts und sonderpädagogischer Beratungsangebote sowie die zeitlichen, inhaltlichen, räumlichen und sächlichen Grundlagen der Kooperation.
Im Sinne der Förderung aus einer Hand ist unser BFZ für die Förderbereiche Lernen, Sprachheilförderung, emotional-soziale Entwicklung sowie für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, in Kooperation mit der zuständigen Förderschule, im gesamten Hochtaunuskreis zuständig.
© Copyright 2017-2025 - Paula-Fürst-Schule und Regionales Beratungs- und Förderzentrum REBUS, Usingen - Impressum und Datenschutzerklärung