Förderbereich Geistige Entwicklung

Seit dem Schuljahr 2018/2019 unterstützen wir als rBFZ auch die inklusive Beschulung der Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Definition

Schulkinder vor einer Tafel

Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf eine Beschulung nach den Rahmenrichtlinien des Bildungsganges geistige Entwicklung haben erhebliche Beeinträchtigungen der kognitiven und auch der sozial-adaptiven Fähigkeiten. Sie benötigen besondere und umfassende Hilfen bei der Unterstützung zur selbstregulierten Lebensführung und bei der Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Unterricht und Erziehung in diesem Bildungsgang tragen zur aktiven kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe bei und ermöglichen den Erwerb von Kompetenzen und Kulturtechniken, die die Schüler*innen nach ihren Möglichkeiten befähigen, selbstbestimmt soziale Bezüge mitzugestalten und zur eigenen Existenzsicherung beizutragen.

Der Bildungsgang schließt mit dem Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Vorbereitung auf eine weitgehend selbstständige Lebensführung in Arbeit und Beschäftigung, Wohnen und Freizeit ab.


Diagnostik

von einem Kind gemalte Familie

Für die Feststellung des Förderbedarfs im Bildungsgang geistige Entwicklung werden in einem hessenweit vereinbarten Vorgehen Erkenntnisse aus Gesprächen, Beobachtungen und Berichten mit den Ergebnissen von standardisierten Testverfahren in den Bereichen Intelligenzentwicklung und sozial-adaptiver Fähigkeiten zu einem umfassenden und vernetzenden Bild der Schülerin oder des Schülers zusammengeführt.

Die nonverbal-fluide Intelligenz muss dabei, in Abgrenzung zum Förderbedarf Lernen, im weit unterdurchschnittlichen Bereich liegen. Die sozial-adaptiven Fähigkeiten werden in diesem Kontext unterschieden in

  • lebenspraktische Kompetenzen
    • Selbstversorgung
    • Gesundheitsvorsorge
    • Bewegung und Mobilität
  • schulische Kompetenzen
    • Deutsch
    • Mathematik
    • Lern- und Arbeitsverhalten
  • soziale Kompetenzen
    • Soziale Beziehungen
    • Sprache und Kommunikation
    • Leben in der Gesellschaft.

In beiden Bereichen (Intelligenzentwicklung und sozial-adaptive Fähigkeiten) muss für einen Anspruch auf Beschulung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eine umfassende, schwere und langandauernde Beeinträchtigung vorliegen.


Lernbedürfnisse

Sonderpädagogische Förderung im Bildungsgang geistige Entwicklung hat daher die Aufgabe den Schüler*innen Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren Fähig- und Fertigkeiten zur Verfügung zu stellen. Ein inklusives Unterrichtssetting herzustellen, das dies berücksichtigt, ist zentrale Aufgabe der multiprofessionellen Teams. Förderschullehrkräfte des rBFZ REBUS schaffen in Kooperation mit den Klassenlehrkräften durch eine individuelle Förderung den Aufbau von Partizipation und persönlicher Entwicklung.

Die Richtlinien des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung sehen die Förderung in den folgenden Kompetenzbereichen vor:

  • Sprache und Kommunikation
  • Soziale Beziehungen
  • Bewegung und Mobilität
  • Selbstversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Naturwissenschaft
  • Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung
  • Ästhetik und Kreativität
  • Leben in der Gesellschaft
  • Arbeit und Gesellschaft
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Religion

MÖGLICHE Angebote im Rahmen der inklusiven Beschulung im Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG

Beratung

  • mit den Lernenden
  • mit den Fach- und Klassenlehrkräften
  • mit den Eltern
  • mit der Schulleitung
  • Rücksprache und Zusammenarbeit mit Eingliederungshilfe, Ärzten und Therapeuten sowie bei Bedarf Kontaktherstellung zu entsprechenden Fachkräften
  • Vermittlung/Koordination zwischen den verschiedenen Institutionen
  • Hinweise zu Zeugnissen, Absprachen bezüglich individueller Förderplanung
  • Teilnahme an Förderkonferenzen

Unterricht

  • Personelle Unterstützung für die entsprechenden Schüler*innen im Unterricht (Team-Teaching)
  • Begleitung des Unterrichts mit Rückmeldung/ Reflektion/ Hinweisen für den Unterricht zu Methoden, Materialien, Medien, Maßnahmen
  • Bereitstellung von Material und Einsatz von Medien
  • Teilnahme an Praxistagen mit lebensweltlichen Bezügen
  • Unterstützung für die Klasse / die Lehrkräfte
  • Förderangebote: Einzel / Kleingruppenförderung