Nach der VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen) werden im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Schüler*innen gefördert, "deren emotionale und soziale Möglichkeiten noch weiterzuentwickeln sind, wenn alle vorbeugenden oder unterstützenden Maßnahmen der allgemeinen Schule nicht in dem Maße greifen, dass eine Beeinträchtigung und Selbst- sowie Fremdgefährdung vermieden werden können. Einschränkungen der Fähigkeit zu sozial angemessenem Verhalten werden durch unterrichtliche und erzieherische Maßnahmen oder durch andere Hilfen begegnet. Individuelle, situations- und gruppenbezogene Hilfen und Verfahren dienen einer möglichst umfassenden und dauerhaften Teilhabe an Bildung und Erziehung in der allgemeinen Schule" (§7 Abs.2 VOSB).
Durch Beratung, Begleitung, und Unterstützung der Schüler*innen sowie der Lehrkräfte an allgemeinen Schulen aber auch der betroffenen Eltern wollen wir dazu beitragen, dass ein reibungsloser Unterricht für alle ermöglicht wird.
Stufen der Prävention Förderschwerpunkt emotional/soziale Entwicklung
Das Spektrum der Auffälligkeiten von Schüler*innen mit besonderem Bedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung ist breit gefächert. Es umfasst soziale Auffälligkeiten, also die bewusste oder zwanghafte Verletzung geschriebener und ungeschriebener Regeln des menschlichen Miteinanders. Beispielhaft seien hier aggressives und aufdringliches Verhalten, gewalttätige oder zerstörerische Handlungen, Schulvermeidung oder kriminelles Überschreiten von Grenzen genannt.
Ebenso gehören Besonderheiten in der emotionalen Wahrnehmung hierzu, wie extrem rücksichtsloses und unachtsames Verhalten, aber auch übertriebene Ängstlichkeit, Stimmungsschwankungen, depressive Gefühle oder die Empfindung der eigenen Minderwertigkeit. Weiterhin sind psychomotorische und psychosomatische Auffälligkeiten zu nennen, beispielweise eine hohe motorische Unruhe, geringe körperliche Belastbarkeit, häufige Erkrankungen und Suchtverhalten. Schließlich zählen auch Störungen im Leistungsverhalten dazu. Dies können Leistungsversagen oder -schwankungen sein, die durch das Fehlen von Konzentration, Merkfähigkeit, Antrieb, Selbsteinschätzung, etc. entstehen. Die Beispiele der einzelnen Bereiche erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Diese enorme Bandbreite von möglichen Auffälligkeiten legt nah, dass es eine ebenso große Vielfalt möglicher Lernbedürfnisse gibt und hier keine umfassenden Empfehlungen getroffen werden können. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass die intensive Beobachtung des Verhaltens und der umfassende Austausch mit allen Beteiligten (Kind-Umfeld-Analyse) Grundlage jedes präventiven oder intervenierenden Arbeitens sind.
Das Schaffen einer vertrauten Umgebung kann durch feste Rituale und wiederkehrende Abfolgen im Tagesablauf, wenige und feste Bezugspersonen, die eine Beziehung zu dem Kind aufbauen und Hilfe anbieten, intensivere Aufsichten, ein reizarmes Lernumfeld, bereits zur Entspannung der Situation beitragen.
Mit Unterstützung des Kultusministeriums werden regelmäßig sowohl rBFZ-Lehrkräfte als auch Regelschullehrkräfte in ETEP (Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik) ausgebildet.
Regelmäßige Absprachen und verbindliche Vereinbarungen mit der Schüler*innen, innerhalb des Kollegiums der Klasse oder der Schule, mit dem Elternhaus sowie unter Beteiligung von Fachkräften (z.B. Sonderpädagogen, Schulpsychologen, Sozialpädagogen, etc.) ermöglichen eine verlässliche und berechenbare Erziehung. Das Verdeutlichen von Regeln sowie die verlässliche Umsetzung von Konsequenzen (z.B. pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen, etc.) unterstützen dies ebenfalls. Ebenso wichtig sind jedoch die Wertschätzung des Kindes und die Verstärkung positiver Entwicklungen durch gezieltes Loben, Verstärkersysteme und regelmäßige Rückmeldungen.
Alle Beteiligten benötigen oftmals eine Entlastung. Das Kind kann durch differenzierte Angebote, Auszeiten oder alternative Beschäftigungen entlastet werden. Gelegentlich ist die zeitweise oder dauerhafte Versetzung in eine ruhigere oder kleinere Lerngruppe sinnvoll. Unterstützungen für betroffene Lehrkräfte können durch das Kollegium organisiert werden. Schließlich wird die fachliche Weiterentwicklung des gesamten Kollegiums durch Pädagogische Tage, Konferenzen mit entsprechendem Schwerpunkt und die Kooperation mit anderen Einrichtungen (z.B. Schulen mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt, Jugendamt, Kinderschutzbund, etc.) immer bedeutsamer.
Diagnostische Verfahren werden im Bereich der sozial-emotionalen Förderung als untergeordnete Arbeitsverfahren eingestuft. Normierte und standardisierte Testverfahren geben begleitend Hinweise auf Vermutungen im Bereich der sozialen und emotionalen Verfassung von Kindern und Jugendlichen und unterstützen den Förderprozess hinsichtlich der Abgrenzung zum Förderschwerpunkt Lernen.
Im Mittelpunkt der sozial-emotionalen Diagnostik steht eine individuelle und auf den Themenkontext ausgerichtete Kind-Umfeld-Analyse. Eine Intelligenz- und Leistungsdiagnostik wird bei Vermutung einer Über- oder Unterforderung eingesetzt.
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