Schulen sind nach dem Hessischen Schulgesetz § 127 gefordert, aktiv und abgestimmt Mitverantwortung für die Ausgestaltung ihrer Schule und die Qualität der Lehr- Lernprozesse zu übernehmen.
Das Schulprogramm unseres rBFZ wird in den jeweiligen Aufgabenbereichen abgebildet. Hieraus ergeben sich sowohl unser Profil als auch die inhaltliche Ausgestaltung. Auf der Grundlage des PDCA-Zyklus mit seinen vier Phasen „Plan - Do - Check - Act“ erfolgt die Evaluation sowie Weiterentwicklung in den jeweiligen Bereichen. Der Prozess zur Entwicklung von Qualität wird geplant (P), durchgeführt (D) und anschließend untersucht (C). Beim Schlussfolgern (A) wird sich zu den Ergebnissen verhalten, was wiederum die nächste Planung beeinflusst.*
Eine Steuergruppe „Schulentwicklung“ begleitet und koordiniert diesen Prozess. Die Ergebnisse der jeweiligen Arbeitsgruppen werden jährlich in der Gesamtkonferenz vorgestellt. Sich daraus ergebende Vorschläge und Empfehlungen werden nach Prüfung durch die Schulleitung in der GK beschlossen und fließen so in das Schulprogramm ein.
*(vgl. Hessische Lehrkräfteakademie, www.lehrkräfteakademie.hessen.de, Andreas Lenz April 2021)
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